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Studiendarlehen

Staatlich gefördert oder angeregt existieren folgende Darlehnsangebote:

  • KfW - Studienkredit
    Finanzierung des Lebensunterhaltes während des Erststudiums
  • Bildungskredit
    Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden, sind zum bezug des Kredites berechtigt. Dazu gehören Studierend, die
    • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben,
    • den ersten Teil ihres Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben,
    • ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des §19 des Hochschulrahmengesetztes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des §18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HRG betreiben,
    • ein Zusatz-, Ergänzungs-, oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen oder
    • bei Bachelorstudiengängen eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Semester erbracht hat.
    Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.
  • Studienabschluss-Darlehn der Studentenwerke im Land NRW
    zinsloses Darlehn für die Studium-Endphase
  • Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank
    Finanzierung der semesterweise anfallenden Studienbeiträge

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