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Ansprechpartner

Studentenwerk Paderborn
Amt für Ausbildungsförderung
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Fax: 05251 60-3683
 

Sprechzeiten

Montag-Donnerstag 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag 13:30-15:30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Telefonisch sollten Sie sich außerhalb dieser Sprechstunden melden, da sie für die persönliche Rücksprache gedacht sind.
Fehlende Unterlagen können Sie auch außerhalb der Sprechstunden im verschlossenen Umschlag im Briefkasten des Studentenwerks Paderborn einwerfen.
In der Mobilität eingeschränkte Personen erreichen uns am einfachsten über den Eingang links neben dem Haupteingang des Gebäudes ST. Dort bitte klingeln.
 

Ihre Ansprechpartner

(Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens):  

Buch-
staben

Sachbearbeiter

Zimmer

Telefon
(05251/)

E-Mail

Aa-Bz

Frau Bolte da Silva

21

60-3114

bolte-da-silva@
studentenwerk-pb.de
               

Ca-Gqu

Frau Bokel

21a

60-3121

bokel@
studentenwerk-pb.de

Gr-Kn

Frau Fischer

8

60-3102

fischer@
studentenwerk-pb.de

Ko-Mz

Herr Günther

9

60-3103

guenther@
studentenwerk-pb.de

Na-Rz

Herr Schäfers

7

60-3673

schaefers@
studentenwerk-pb.de

Scha-Stqu

Frau Dizdar

6

60-3104

dizdar@
studentenwerk-pb.de

Str-Zz

Herr Hesse

19

60-3120

hesse@
studentenwerk-pb.de

Bei Fragen KfW-Studienkredit, Darlehenskasse DAKA, BAföG - Rückforderungen und Stundungsanträgen wenden Sie sich bitte an:

Frau Mues-Even
"Mo-Do vormittags und Do. nachmittags"
Zimmer 16
Telefon: 05251 60-3113
E-Mail: mues@studentenwerk-pb.de

Haben Sie allgemeine Fragen zum BAföG, sind Sie mit einer Dienstleistung nicht einverstanden oder haben Sie sachbezogene Anregungen, so helfen Ihnen gerne weiter:

Frau Barth, Hauptsachbearbeiterin
Zimmer 20
Telefon: 05251 60-3115
E-Mail: barth@studentenwerk-pb.de

Frau Wasmuth, Stellvertretende Leitung
Zimmer 18
Telefon: 05251 60-3112
E-Mail: wasmuth@studentenwerk-pb.de

Herr Heiermeier, Leitung
Zimmer 17
Telefon: 05251 60-3111
E-Mail: heiermeier@studentenwerk-pb.de

Sollten Ihre Eltern oder ein Elternteil nicht den angerechneten Einkommensbetrag als Unterhaltsleistung zur Verfügung stellen, so besteht die Möglichkeit, Vorausleistungen ("Unterhaltsvorschuss") nach § 36 BAföG zu beantragen. Eine Beratung in diesen Fällen wird sehr empfohlen.

Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung/Chronischer Krankheit bezüglich der Studienfinanzierung ist Herr Heiermeier.

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