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DAKA-Studiendarlehen

www.daka-nrw.de

Studieren oder Jobben? Mit der DAKA keine Frage!

Durch Doppelbelastung wird die Examensphase zum Hindernislauf. Jede zusätzliche Hürde beeinträchtigt die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Die gemeinnützige Selbsthilfe-Einrichtung „Darlehenskasse der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen e.V.“, kurz:  DaKa, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Studierenden zu helfen, die in der Studienabschlusszeit vor Finanzproblemen stehen.

Studierende in der Endphase des Studiums (bis zu drei Semester vor Studienabschluss) können bei der Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen ein zinsloses Studiendarlehen beantragen. In mehreren Studienkredittests (CHE, Finanztest) hat das Daka-Darlehen Spitzenplätze erreicht.

Die Leistungen

  • Die Darlehenshöchstgrenze beträgt 9.000 Euro, ausgezahlt in monatlichen Raten von bis zu 1.000 Euro.
  • Der maximale Förderzeitraum beträgt 18 Monate pro Studierenden.
  • Das Darlehen ist zinslos, es entstehen lediglich einmalige Verwaltungskosten in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages.
  • Die Auszahlung erfolgt durch die Daka-Geschäftsstelle in Köln per Überweisung auf Ihr persönliches Girokonto.
  • Sofern Sie die Darlehenshöchstgrenze noch nicht in Anspruch genommen haben, kann nach dem Bachelor- auch Ihr Masterabschluss gefördert werden.

 

Rückzahlung

  • Die Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszahlungsende in monatlichen Raten von 150 Euro.
  • Falls Sie direkt nach der Bachelorförderung ein Masterstudium aufnehmen, kann die Rückzahlung auf Antrag bis zu sechs Monate nach der Master-Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden.
  • Auch in anderen finanziell schwierigen Situationen sind flexible Tilgungslösungen möglich.

Voraussetzungen

  • Sie studieren an einer staatlichen (Fach-)Hochschule in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie sind zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts auf eine Finanzhilfe angewiesen.
  • Sie befinden sich maximal drei Semester vor Abschluss des Studiums.
  • Sie können einen Bürgen/eine Bürgin als Sicherheit stellen.

 

Offene Fragen?

Die Beantragung erfolgt bei Ihrem örtlichen Studentenwerk. Ein Rechtsanspruch auf Daka-Darlehen besteht nicht.

Weitere Informationen und Ihre/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner finden Sie unter: www.daka-nrw.de

 

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Ansprechpartner

Mechthild Mues-Even
Zimmer 19
Telefon: 05251 60-3113
E-Mail: mues@
studentenwerk-pb.de

Sprechzeiten

Montag-Donnerstag
10:00-12:00 Uhr
Donnerstag
13:30-15:30 Uhr