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DAKA-Studiendarlehen

www.daka-nrw.de

Studieren oder Jobben? Mit der DAKA keine Frage!

Durch Doppelbelastung wird die Examensphase zum Hindernislauf. Jede zusätzliche Hürde beeinträchtigt die Vorbereitung auf die Abschlußprüfung.

Die gemeinnützige Selbsthilfe-Einrichtung "Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e. V." (kurz: DAKA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Studierenden zu helfen, die in der Studienabschlußzeit vor Finanzproblemen stehen.
 

DAKA-Antrag

Die Vergabe der DAKA Darlehen erfolgt durch die örtlichen Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen.
Es genügt ein einfacher Antrag mit der Schilderung Ihres Finanzierungsbedarfs. Dieser ist an die Ansprechpartner in dem Studentenwerk zu richten, das für die Hochschule zuständig ist, an der Sie eingeschrieben sind. Sie werden dort beraten und über die Vergaberichtlinien informiert, der Antragsvordruck wird Ihnen dort ausgehändigt. Ist der Antrag vollständig, sind die Bewilligungsbedingungen erfüllt, kann kurzfristig darüber entschieden werden.

Alle Angaben werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt.
 

Voraussetzungen

Das DAKA-Darlehen ist zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes gedacht.
Da die vorhandenen Fördermittel beschränkt sind, können sie nur gewährt werden, wenn andere Förderwege nicht oder nicht mehr bereitstehen. (z. B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer).
Ein individueller Rechtsanspruch auf ein DAKA-Darlehen besteht nicht.

Folgende Bedingungen müssen für eine Darlehensgewährung erfüllt sein:

  • Studium an einer staatlichen Hochschule im Land Nordrhein-Westfalen, weil nur dort ein Sozialbeitrag erhoben wird.
  • Die Studienabschlussphase/ Examenphase ist erreicht.
  • Beibringen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft,d. h., Sie müssen eine Bürgen stellen, der volljährig ist, ein geregeltes Einkommen oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze hat und dessen ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Studierende, der Ehegatte des Antragstellers oder Schuldner der DAKA kommen als Bürge nicht in Betracht.
  • Die Unterschrift des Bürgen muß von einer amtlichen Stelle beglaubigt werden.
  • Alternativ kann auch eine Bankbürgschaft gestellt werden.
     

Darlehenshöhe

Die Höhe der Studienförderung richtet sich grundsätzlich nach den individuellen Studien- u. Lebenshaltungskosten. Der Höchstbetrag für ein Abschlußdarlehen liegt derzeit bei 7 500,00 €. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Die Förderungsdauer ist auf achtzehn Monate begrenzt.
 

Kosten

Das DAKA-Darlehen ist zinslos; zur Deckung der Verwaltungskosten ist lediglich eine einmalige Gebühr von 5 v. H. der Darlehenssumme zu entrichten.
 

Rückzahlung

Erst ein Jahr nach Ende des Förderungszeitraumes beginnt die Tilgung Ihres Darlehens.
Die Rückzahlungsrate beträgt 130,00 € pro Monat. Die Rückzahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, die zum Ersten eines Monats fällige Rate wird von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Falls Sie der Rückzahlung nicht wie vorgesehen nachkommen können, wenden Sie sich in diesem Fall an die DAKA-Geschäftsstelle in Köln, sie wird Ihnen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten helfen.
 

Offene Fragen?

Weitere Einzelheiten können Sie den Richtlinien entnehmen, die bei Ihrem örtlichen Studentenwerk erhältlich sind.

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Ansprechpartner

Mechthild Mues-Even
Zimmer 16
Telefon: 05251 60-3113
E-Mail: mues@
studentenwerk-pb.de

Sprechzeiten

Montag-Donnerstag
10:00-12:00 Uhr
Donnerstag
13:30-15:30 Uhr